Das Strasseninspektorat Oberland Ost, Oberingenieurkreis I (OIK I), stimmte dem Vorhaben zu. Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin mit, dass Plakatstellen in dieser Form nicht erwünscht seien. Die Beschwerdeführerin hielt am Baugesuch fest und verlangte einen anfechtbaren Entscheid. Am 19. Dezember 2017 erteilte die Gemeinde Grindelwald dem Bauvorhaben den Bauabschlag. RA Nr. 110/2018/5 2