b) Der Beschwerdegegner trägt zudem die amtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von Fr. 2'786.60 (Art. 52 Abs. 1 BewD). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Lengnau (BE) vom 16. März 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 16. August 2017 mit Projektänderung vom 2. März 2018 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.