c) Vorliegend geht aus der Publikation hervor, dass aus der beabsichtigten Bautätigkeit auf einem bereits bebauten Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Carport für drei Personenwagen hervorgehen soll. Als allgemeine Umschreibung des Bauvorhabens genügt dies. Anhand des Publikationstexts konnten Dritte abschätzen, ob sie durch das Bauvorhaben betroffen sein könnten. Eine nähere Umschreibung des bestehenden Gebäudes in der Baupublikation war dazu nicht notwendig.