Beschwerdeführenden im erstinstanzlichen Verfahren nicht bekannt gegeben wurden. Damit wurde ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Im Beschwerdeverfahren erhielten die Beschwerdeführenden von den Projektänderungsplänen Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme. Damit wurde die Gehörsverletzung geheilt.