c) Der Situationsplan (Mst. 1:500) und die Projektpläne (jeweils im Mst. 1:100) mit Grundrissen und Fassadenansichten liegen vor. Ebenfalls vorhanden ist ein "Schnitt" im Mst. 1:100, dessen Verlauf von Ost nach West im Plan "AG = Attikageschoss" eingetragen ist.12 Zwar enthalten die Pläne nicht sämtliche Angaben, die nach Art. 12 ff. BewD erforderlich sind, und die fehlenden Legenden erschweren deren Lesbarkeit. Eine Feststellung der für die Beurteilung des Bauvorhabens wesentlichen Masse und Gegebenheiten ist aber möglich. Gewisse fehlende Angaben können anderweitig erhoben werden; so kann die baurechtliche Grundordnung zur Feststellung der massgebende Nutzungszone (Art.