Erforderlich sind demnach ein Situationsplan sowie Projektpläne, welche die Grundrisse sämtlicher Geschosse, die zum Verständnis des Bauvorhabens nötigen Schnitte sowie sämtliche Fassadenansichten darstellen. Zudem muss ein Umgebungsgestaltungsplan eingereicht werden, wenn dies nach Art. 14 Abs. 1 Bst d BewD verlangt oder in den Gemeindebauvorschriften vorgeschrieben wird.