Gesamthaft betrachtet erscheinen die angegebenen Baukosten zwar als eher bescheiden berechnet, jedoch nicht als unglaubwürdig. Es bestehen jedenfalls keine Hinweise, dass mit zusätzlichen Baukosten von Fr. 50'000.– oder mehr gerechnet werden müsste. Demnach ist von Baukosten in Höhe von Fr. 950'000.– auszugehen; die Gemeinde hat ihre Zuständigkeit zu Recht bejaht. 3. Rechtliches Gehör