b) Die Beschwerdeführenden haben diese Rüge bereits in ihrer Einsprache vorgebracht.5 Die Gemeinde hat die bestrittene Zuständigkeit im angefochtenen Bauentscheid behandelt und ihre Zuständigkeit bejaht. Zur Begründung hält sie fest, die Baukosten würden auf dem Baugesuchsformular mit Fr. 950'000.– angegeben. Auf das Argument, dies entspreche nicht den tatsächlich zu erwartenden Baukosten, geht sie nicht ein.