Mit Verfügung vom 18. Juni 2018 gewährte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör zu der im erstinstanzlichen Verfahren erfolgten Projektänderung vom 2. März 2018, da dies gemäss den Vorakten noch nicht erfolgt war. Die Beschwerdeführenden haben dazu keine Stellungnahme eingereicht. 1 Plan "AG = Attikageschoss" im Mst. 1:100, Plan "Ost- & Westfassade" im Mst. 1:100 sowie Plan "Süd- & Nordfassade" im Mst. 1:100 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und