3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde schliesst mit Stellungnahme vom 1. Juni 2018 auf Abweisung der Beschwerde und Bestätigung der Baubewilligung. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung. Mit Verfügung vom 18. Juni 2018 gewährte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör zu der im erstinstanzlichen Verfahren erfolgten Projektänderung vom 2. März 2018, da dies gemäss den Vorakten noch nicht erfolgt war.