g) Damit ist klar, dass die Projektänderung neu publiziert werden muss. Nebst den formellen Schritten muss das geänderte Projekt zusätzlich auf die Vereinbarkeit mit der NISV und aufgrund der Reduktion des Antennenmastes auf 20 m auf die Ortsbildverträglichkeit geprüft werden. Indem die Sache neu publiziert werden muss, der Kreis der möglicherweise betroffenen Personen und Organisationen nicht eindeutig bestimmbar ist, allenfalls weitere Abklärungen zur Ortsbildverträglichkeit und zur Vereinbarkeit mit der NISV nötig sind, ist die Projektänderung noch nicht entscheidreif.