die Zunahme der Strahlung sind wie erwähnt die geänderte Lage der Sendeantennen, der Austausch der ursprünglich geplanten Sendeantennen durch solche mit einem anderen Antennendiagramm und die Erweiterung der Anlage mit drei zusätzlichen, adaptiven Sendeantennen für den Betrieb des 5G-Netzes. Es handelt sich hier auch um keine Bagatelländerung, die ohne Durchführung eines baurechtlichen Verfahrens behandelt werden kann. Vielmehr sind hier öffentliche und wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich betroffen. Die fraglichen Änderungen sind geeignet, die Umwelt und die Nachbarschaft durch eine höhere Strahlenbelastung zu beeinträchtigen.