Das folgt aus den Standortdatenblätter für die ursprünglich geplante und geänderte Anlage. Ein Vergleich der Standortdatenblätter zeigt, dass beim geänderten Projekt die berechnete elektrische Feldstärke bei den OMEN Nr. 2, 5 und 7 zwischen 0.32 V/m bis 1.18 V/m zunimmt. Anzumerken ist dabei, dass bei diesen OMEN der Anlagegrenzwert von 5 V/m bereits um mehr als 80 Prozent ausgeschöpft ist. 7 Vgl. Heidi Walter Zbinden, Projektänderungen, in KPG-Bulletin 1/2005 S. 6 8 Vgl. Anhang 1 Ziffer 62 Abs. 5 Bst. b und c NISV RA Nr. 110/2018/55 6