d) Im Begleitschreiben zur Projektänderung führte die Beschwerdegegnerin lediglich aus, die Änderung beschränke sich auf die Reduktion des Sendemastes und die damit verbundene Reduktion der Sendeleistung. Den Antennenaustausch und die Erweiterung der Anlage mit drei adaptiven Sendeantennen im Frequenzband 3400 MHz für den Betrieb des Mobilfunkstandards 5G erwähnte die Beschwerdegegnerin hingegen nicht. Das ist erstaunlich und zeugt von wenig Transparenz.