5. Nach zweimaliger Fristerstreckung reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 10. Dezember 2018 ein geändertes Projekt ein. Im Begleitschreiben hielt die Beschwerdegegnerin fest, die Änderung des Antennenprojekts beschränke sich auf die Reduktion der Höhe der Anlage um 10 m und auf die damit verbundene, notwenige Reduktion der Leistung. Die Parteien, das Amt für Wirtschaft (AWI) und die OLK erhielten Gelegenheit, sich zum geänderten Projekt zu äussern. Davon machten die Verfahrensbeteiligten und betroffenen Fachstellen Gebrauch.