Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/55 3 Danach führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien und einer Vertretung der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Mit Instruktionsverfügung vom 23. August 2018 forderte es die Beschwerdegegnerin auf, für die beantragten Frequenzbänder (GSM, UMTS und LTE) Netzabdeckungskarten für eine Antennenanlage mit einer Masthöhe von 30 m und 20 m einzureichen. In der Folge erhielt die Beschwerdegegnerin die Möglichkeit, eine Projektänderung einzureichen.