3. Die Beschwerdegegnerin beantragt in der Beschwerdeantwort vom 20. April 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. In der Stellungnahme vom 16. April 2018 beantragt die Vorinstanz ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Wattenwil schliesst in ihrer Stellungnahme vom 9. Mai 2018 auf Abweisung der Beschwerde. In der Stellungnahme vom 20. April 2018 hält das Amt für Berner Wirtschaft (neu: Amt für Wirtschaft) fest, nach seiner Beurteilung entspreche die geplante Mobilfunk- Basisstation der NISV1, weshalb diese bewilligungsfähig sei.