2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. April 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 12. März 2018 und eventuell die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Nachbesserung unter Zuhilfenahme von externen funktechnisch und medizinisch versierten Fachpersonen. Die Beschwerdeführerin rügt hauptsächlich die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Zusammengefasst kritisiert sie, die Vorinstanz habe ihre Beweisanträge weder angehört, noch geprüft, gewürdigt und beantwortet.