1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. August 2017 bei der Gemeinde Wattenwil für den Neubau einer Mobilfunkanlage ein Baugesuch ein. Es umfasste einen freistehenden, 30 m hohen Sendemast mit sechs Antennen in den Frequenzbändern 800 bis 900 Megahertz (MHz) und 1800 bis 2600 MHz sowie Systemtechnikschränke. Der Antennenmast soll auf dem Vorplatz des Gemeindewerkhofes an der C.________ 10 auf der Parzelle Nr. D.________ realisiert werden. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A. Der Anlagestandort liegt zwischen einem kommunalen Ortsbilderhaltungsgebiet und dem RA Nr. 110/2018/55 2