2. Es wird festgestellt, dass der Bauentscheid der Gemeinde Sigriswil vom 27. Februar 2018 betreffend die Umnutzung des Estrichs zu Wohnraum, die energietechnische Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach, Boden), die Fassadenanpassungen und den Umbau und die Sanierung der Nasszellen in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit einer separaten Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2018/54 24