1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Sigriswil vom 27. Februar 2018 wird betreffend die Luft- Wasser-Wärmepumpe, die Photovoltaikanlage und die Längsparkierung entlang des L.________wegs für zwei Motorfahrzeuge aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.