Realisierung erfordert beträchtliche bauliche Massnahmen. Der angefochtene Bauentscheid der Gemeinde vom 27. Februar 2018 wird daher betreffend die Photovoltaikanlage, die Luft-Wasser-Wärmepumpe und die Längsparkierung entlang des L.________wegs aufgehoben. Insoweit ist die Beschwerde gutzuheissen. RA Nr. 110/2018/54 22 10. Kosten