c) Vorliegend ist unklar, ob die neu geplante Längsparkierung für zwei Motorfahrzeuge entlang des L.________wegs bewilligungsfähig ist. Die Abstellplätze und die neuen Stützmauern befinden sich im Strassenabstand. Die Gemeinde hat nicht geprüft, ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 81 Abs. 2 SG29 nötig ist und die Ausnahme allenfalls publiziert werden muss.30 Zudem stellen sich aufgrund der engen Platzverhältnisse und der Hangsituation Fragen zur Verkehrssicherheit (Sichtweiten, Anforderungen an die Parkplatzgrösse, Lichtraumprofil). Unklar ist weiter, wie die Fläche der Längsparkierung entwässert wird. Zudem sind die Projektpläne unklar.