b) Nach den Akten27 und Fotos28 präsentiert sich der Sachverhalt (Ist-Zustand) der Parkplatzfläche auf der Parzelle Nr. E.________ wie folgt: Die Parkierungsfläche unterhalb des Parkplatzes am D.________weg reicht bis zum Oberdorfweg. Dort sind zwei Autoabstellplätze bewilligt. Diese Parkplatzfläche ist gegenüber dem Oberdorfweg erhöht, d.h. vom Oberdorfweg mit einer Stützmauer abgegrenzt. Gemäss den bewilligten Projektplänen sind im Bereich der heutigen Parkierungsfläche beträchtliche bauliche Veränderungen vorgesehen (Abriss und Versetzen der Stützmauer sowie Absenkung des 27 Vgl. Pläne ganz hinten im Plasikmäppli des Dossiers zum Bauentscheid Nr. 938/029-2009, Erstellen von drei