Diesfalls müsste eine Publikation erfolgen. Falls technische oder bauliche Massnahmen dazu führen könnten, dass die Planungswerte eingehalten werden, müsste weiter geprüft werden, ob im Rahmen des Vorsorgeprinzips weitere Massnahmen wie zusätzliche Emissionsbegrenzungen erforderlich sind.25 Als verhältnismässig gelten weitergehende Emissionsbeschränkungen, wenn mit relativ geringem Aufwand eine zusätzliche Reduktion der Emissionen erreicht werden kann.26 Diese Einzelfallprüfung wurde noch nicht vorgenommen.