Ob die Einhaltung der Planungswerte und des Vorsorgeprinzips mit einfachen Lärmminderungsmassnahmen, z.B. mit einer Lärmschutzhaube, erreicht werden könnten, ist aufgrund des unbekannten Wärmepumpenmodells ungewiss und kann im jetzigen Zeitpunkt ohne Lärmschutznachweis und ohne präzise Angaben zur Ausführung der Schallschutzhaube nicht abschliessend beurteilt werden. Sollten aufwändige bauliche Massnahmen, z.B. für die Einhausung der Wärmepumpe, nötig sein oder ein anderes Wärmepumpenmodell gewählt werden, ist denkbar, dass der Rahmen einer Projektänderung überschritten werden könnte. Diesfalls müsste eine Publikation erfolgen.