h) Nach dem Gesagten steht fest, dass mit dem vorgesehenen Wärmepumpenmodell die massgeblichen Planungswerte ohne bauliche und technische Massnahmen klar überschritten sind. Es handelt sich um eine laute Wärmepumpe, die nicht dem Stand der Technik entspricht. Ob die Einhaltung der Planungswerte und des Vorsorgeprinzips mit einfachen Lärmminderungsmassnahmen, z.B. mit einer Lärmschutzhaube, erreicht werden könnten, ist aufgrund des unbekannten Wärmepumpenmodells ungewiss und kann im jetzigen Zeitpunkt ohne Lärmschutznachweis und ohne präzise Angaben zur Ausführung der Schallschutzhaube nicht abschliessend beurteilt werden.