pauschale Aussage des Beschwerdegegners, wonach mit der Installation einer Schallschutzhaube eine Pegelreduktion von 20 dB erreicht werden kann, nicht überprüft werden. Bauliche und technische Massnahmen können zudem Einfluss auf die Luftströmungswege haben. Es besteht die Gefahr, dass neue störende Geräuschquellen entstehen und die energetische Wirkung verschlechtert wird. Die Vornahme von baulichen und technischen Massnahmen erfordert daher den Einbezug einer Fachperson. Falls die Planungswerte mit baulichen oder technischen Massnahmen eingehalten werden könnten, dürfte zudem eine neue Lärmbeurteilung, vermutlich unter Einbezug des beco, erforderlich sein.