Sie fordern die Berichtigung und erneute Vorlage dieser Dokumente. Schliesslich monieren sie, eine Lärmreduktion mittels einer Schallschutzhaube um 20 dB(A) gehöre in das Reich der Märchen. e) Aus dem Bericht des beco vom 19. Juli 2018 folgt, dass das neue Luft-Wasser- Wärmepumpenmodell den Planungswert nachts an den Immissionsorten K.________strasse 103 und D.________weg 8 nicht einhält. Das Wohnhaus der Beschwerdeführenden (D.________weg 8) liegt gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Sigriswil in der Wohnzone W2 mit einer ES II, während die Wohnliegenschaft RA Nr. 110/2018/54 16