d) In ihren Stellungnahmen vom 16. August 2018 und 4. Oktober 2018 beanstandeten die Beschwerdeführenden sowohl die Beurteilung des beco vom 19. Juli 2018 wie auch die zugehörigen Lärmschutznachweise. Im Wesentlichen kritisieren sie, die kürzeste Distanz zwischen dem Schlafzimmerfenster und der geplanten Wärmepumpe betrage nicht 21.5 m, sondern nur 20 m. Zudem bringen sie vor, das beco habe seiner Beurteilung fälschlicherweise den Lärmgrenzwert für die ES III statt den Wert für die ES II zugrunde gelegt. Sie fordern die Berichtigung und erneute Vorlage dieser Dokumente.