c) In der Stellungnahme vom 8. August 2018 teilte der Beschwerdegegner mit, er habe die Familie J.________ darüber informiert, dass gemäss dem Bericht des beco vom 19. Juli 2018 bei ihrer Wohnliegenschaft K.________strasse Nr. 103 an der Nordfassade der Vorsorgewert überschritten sei. Da sich auf der Nordseite keine Schlafräume befänden, habe die Familie J.________ gegen eine Aufstellung am vorgesehenen Standort keine Einwände. Der Beschwerdegegner legte seiner Stellungnahme vom 8. August 2018 zudem eine Erklärung bei, worin Frau J.________ und Herr J.________ schriftlich bestätigen, dass sie gegen die geplante Wärmepumpe keine Einwände haben.