Es sei deshalb nicht bekannt, was für Lärmminderungsmassnahmen wie Haube etc. möglich seien. Mit einem Geräuschpegel RA Nr. 110/2018/54 15 von 45 dB(A) bei einem Abstand von zehn Metern zur Anlage, was 65 dB(A) in einem Abstand von einem Meter zur Anlage entspreche, handle es sich um eine sehr laute Wärmepumpe, die nicht dem Stand der Technik entspreche. Seinem Bericht vom 19. Juli 2018 legte das beco unter anderem die Lärmschutznachweise für die Immissionsorte K.________strasse 103 und D.________weg 8 sowie einen Situationsplan mit den Distanzangaben zu den genannten Immissionsorten bei.