b) In seinem Bericht vom 19. Juli 2018 hielt das beco fest, aufgrund des hohen Geräuschpegels des geplanten Wärmepumpentyps von 45 dB(A) in zehn Meter Abstand müsse davon ausgegangen werden, dass der Vorsorgewert nachts beim eigenen Gebäude überschritten werde. Weiter erklärte das beco, der Vorsorgewert sei bei den Immissionsorten D.________weg 8 (Parzelle Nr. 4779) und K.________strasse 103 (Parzelle Nr. 1085) überschritten. Und schliesslich führte das beco aus, es handle sich um einen unbekannten Wärmepumpentyp. Es sei deshalb nicht bekannt, was für Lärmminderungsmassnahmen wie Haube etc. möglich seien.