a) Verfahrensgegenstand ist nach dem Gesagten der Wärmepumpentyp "MDN30D" des Herstellers I.________. Gestützt auf die Instruktionsverfügung vom 6. Juli 2018 beurteilte das beco die Lärmsituation neu. Dem beco wurden dazu die amtlichen Akten, bestehend aus den Baugesuchsakten der Gemeinde Sigriswil und den Beschwerdeakten des Rechtsamts, überlassen. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Stellungnahme des beco vom 19. Juli 2018 sowie zum neuen Wärmepumpentyp zu äussern.