__ bewilligungsfähig gewesen wäre, ist deshalb nicht mehr zu prüfen. Das Beschwerdeverfahren ist somit, soweit sich die Beschwerde gegen die ursprüngliche geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe richtete, gegenstandslos geworden. Ob der neu geplante Wärmepumpentyp "MDN30D" des Herstellers I.________ bewilligungsfähig ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erwägung. 6. Neuer Luft-Wasser-Wärmepumpentyp