24 VRPG). Erteilt die Gemeinde für die Photovoltaikanlage den Bauabschlag, so hat die Gemeinde gleichzeitig darüber zu entscheiden ob und in welchem Umfang der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG). 5. Luft-Wasser-Wärmepumpe / Projektänderung a) Die Beschwerdeführenden kritisierten, der Beschwerdegegner beabsichtige einen anderen Wärmepumpentyp zu installieren als in den Baugesuchsunterlagen deklariert worden sei. Zudem rügen sie, es sei unklar, wo die Wärmepumpe aufgestellt werden soll.