e) Die Gemeinde Sigriswil wird anhand der Spezifikation der Solarmodule (Produktetyp, Anzahl Module bzw. Modulfläche) mit Unterstützung der Fachbehörde konkret prüfen müssen, ob die Photovoltaikanlage den umweltrechtlichen Vorgaben entspricht. Um die Blenddauer zu ermitteln, ist ein Gutachten einzuholen, wobei zu klären ist, wo genau sich die kritischen Immissionsorte in und ausserhalb der Wohnliegenschaft der Beschwerdeführenden befinden. Gestützt darauf ist mithilfe der zuständigen Fachbehörde zu beurteilen, ob die Blendung der Solaranlage störend oder zumutbar ist und ob zur Reduktion der Blendwirkungen verhältnismässige Massnahmen anzuordnen sind.