d) Ob die Photovoltaikanlage mit den umweltrechtlichen und gestalterischen Vorgaben in Einklang steht und bewilligungsfähig ist, steht nach dem Gesagten noch nicht fest. Damit zuverlässig beurteilt werden kann, ob die Blendwirkung lästig oder zumutbar ist, müssen weitere Abklärungen vorgenommen werden. Zu prüfen ist ausserdem, ob die installierten Module auf dem Ostdach ortsbildverträglich sind, d.h. mit den kommunalen Gestaltungsvorschriften vereinbar sind. Es sind somit weitere umfangreiche Sachverhaltsabklärungen nötig. Die Angelegenheit ist damit noch nicht entscheidreif. Es