Die Beschwerdeführenden konnten sich weder am Meldeverfahren beteiligen noch wurde dieses mit einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen. Das Meldeverfahren, bei welchem lediglich die Gemeinde und die Bauherrschaft beteiligt waren, hat für die Beschwerdeführenden keine rechtlichen Wirkungen. Das Meldeverfahren kann für eine baubewilligungsfreie Solaranlage für den Bauherrn wegen dem 17 Vgl. Umschreibung des Bauvorhabens im Baugesuchsformular 1.0 in den Vorakten der Gemeinde Sigriswil 18 Vgl. Projektpläne "Ansicht Ost + West" und "Dachaufsicht" beide im Massstab 1:100 vom 31. Oktober 2017,