Den ursprünglichen Dachaufsichtsplan mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31. August 2017 stempelte die Gemeinde als ungültig.18 Die angepassten Projektpläne (Dachaufsicht- und Fassadenplan), die die Photovoltaikanlage mitumfassten, sind gemäss dem Dispositiv des angefochtenen Bauentscheids vom 27. Februar 2018 Teil der Baubewilligung. Die Gemeinde hat somit die strittige Photovoltaikanlage mitbewilligt. Sie ist folglich auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Dafür spricht auch, dass der Beschwerdegegner sein Baugesuch für die Photovoltaikanlage während des Baugesuchsverfahrens weder zurückzog noch dass dieses von der Gemeinde abgeschrieben wurde.