Nachdem die Beschwerdeführenden gegen die Photovoltaikanlage Einsprache erhoben, reichte der Beschwerdegegner der Gemeinde korrigierte Projektpläne der Photovoltaikanlage ein. Unter anderem wurden im Dachaufsichtsplan und Fassadenplan die Module der Photovoltaikanlage auf den Dächern so eingezeichnet, wie sie installiert wurden. Den ursprünglichen Dachaufsichtsplan mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31. August 2017 stempelte die Gemeinde als ungültig.18