a) Vorliegend erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 15. Oktober 2017 Einsprache gegen die Montage der Photovoltaikanlage, weil diese Gegenstand des Baugesuchs und auch Bestandteil der Auflageakten war. Parallel dazu reichte der Beschwerdegegner das Meldeformular für eine baubewilligungsfreie Solaranlage (MfS) nach Art. 32a Abs. 3 RPV15 und Art. 7a BewD16 ein. Auf diese Sachlage wies die Gemeinde in der verfahrensleitenden Verfügung vom 20. November 2017 hin.