Die Beschwerdeführenden, die sich zwischenzeitlich als Einsprechende am Baubewilligungsverfahren beteiligten, erhielten den Fachbericht nicht. Weder wurde ihnen der Fachbericht des beco zugestellt, noch erhielten sie die Möglichkeit, sich zum Fachbericht des beco vor Erlass des Bauentscheids zu äussern. Dies, obwohl die Beschwerdeführenden die Wärmepumpe auf der Bauparzelle Nr. E.________ in ihrer Einsprache vom 15. Oktober 2017 sowie im Schreiben vom 8. Dezember 2017 thematisierten. Die Gemeinde Sigriswil hat demnach das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden verletzt.13