d) Anders liegen die Dinge, soweit die Beschwerdeführenden rügen, der Lärmschutznachweis der Wärmepumpe vom 2. September 2017 sowie der Bericht des beco vom 26. September 2017 seien ihnen erst mit dem Bauentscheid zugestellt worden. Die Gemeinde Sigriswil stellte den Fachbericht des beco mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. Oktober 2017 nur dem Beschwerdegegner zur Stellungnahme zu.12 Die Beschwerdeführenden, die sich zwischenzeitlich als Einsprechende am Baubewilligungsverfahren beteiligten, erhielten den Fachbericht nicht.