Auch erhielten die Beschwerdeführenden Gelegenheit, sich zu diesen Plänen zu äussern. So bezogen sich die Beschwerdeführenden in ihrem Schreiben "Aufrechterhaltung der Einsprache" vom 8. Dezember 2017 ausdrücklich auf die bewilligten Pläne.11 Zusätzlich wurden dem Beschwerdeführer 2 die Projektpläne, die die Gemeinde am 27. Februar 2018 als bewilligt abstempelte, am Augenschein gezeigt und erklärt, dass es sich beim Datum vom 27. Februar 2018 nicht um das Erstellungsdatum der Projektpläne, sondern um den Datumsstempel der Gemeinde handelt.