stempelte die Gemeinde die Pläne am 27. Februar 2018, dem Datum des Bauentscheids, ab. Es ist aktenkundig, dass die Beschwerdeführenden diese Pläne vor dem Bauentscheid zur Kenntnis erhielten.10 Das geht einerseits aus der verfahrensleitenden Verfügung der Gemeinde vom 20. November 2017 und andererseits aus der E-Mail vom 1. Dezember 2017 der Gemeinde an den Beschwerdeführer 2 hervor. Auch erhielten die Beschwerdeführenden Gelegenheit, sich zu diesen Plänen zu äussern.