a) Zunächst kritisieren die Beschwerdeführenden, ihnen seien die im Dispositiv des Bauentscheids vom 27. Februar 2018 genannten Pläne mit Datum vom 27. Februar 2018 weder vor noch mit dem Bauentscheid zur Beurteilung und Stellungnahme zugestellt worden. Zudem bemängeln die Beschwerdeführenden, der Lärmschutznachweis der Wärmepumpe vom 2. September 2017 sowie der Bericht des beco vom 26. September 2017 seien ihnen erst zusammen mit dem Bauentscheid zugestellt worden. Damit rügen die Beschwerdeführenden die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.