b) Anfechtungsobjekt ist im vorliegenden Fall die Baubewilligung der Gemeinde Sigriswil vom 27. Februar 2018 für den Umbau und die Sanierung der Wohnhäuser D.________weg Nr. 9 und Nr. 11 auf den Parzellen Nr. E.________ und Nr. F.________. Die Bewilligung umfasst in erster Linie die Umnutzung des Estrichs zu Wohnraum, die energietechnische Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach, Boden), Fassadenanpassungen, den Umbau und die Sanierung der Nasszellen, den Einbau von drei Dachflächenfenstern und die Installation einer aussen aufgestellten Luft-Wasser- Wärmepumpe anstelle einer Stückholzheizung.