c) Die Beschwerdeführenden werfen der Gemeinde vor, sie habe ihr Recht, den Bauentscheid anfechten zu können, beschnitten. Die Gemeinde habe in Kenntnis ihrer Ferienabwesenheit bis zum 11. März 2018 den Versand des Bauentscheids so terminiert, dass sie vom Bauentscheid nichts hätten erfahren können. Nur weil sie am 8. März 2018 unvorhergesehen aus den Ferien zurückkehrt seien, hätten sie den Bauentscheid bei der Post am letzten Tag der Abholfrist abholen können. Das Vorgehen der Gemeinde sei regelwidrig.