6. Das Rechtsamt holte beim beco zum geänderten Wärmepumpentyp eine neue lärmtechnische Beurteilung ein. Zudem holte es bei der Gemeinde Sigirswil die Akten zur Baubewilligung vom 2. September 2011 für den Bau von drei Parkplätzen auf der Parzelle Nr. E.________ ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins und zum Beweisverfahren zu äussern sowie Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit sowie dem Recht auf Akteneinsicht machten die Beschwerdeführenden mehrfach Gebrauch. Auf die Eingaben der Parteien und vorliegenden Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen